Ausbildung zum „geprüften Jagdaufseher“
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang für Jagdaufseher ist, dass der Bewerber:
- Volljährig ist, einen gültigen deutschen Jagdschein besitzt und mindestens 3 Jahre jagdpraktische Erfahrungen gesammelt hat,
- Mitglied eines Landesjagdaufseher-Verbandes ist,
- an einem anerkannten Fallenlehrgang in Verbindung mit einem Fangjagdseminar mit Erfolg teilgenommen hat,
- den Nachweis über die erweiterte Ausbildung zur kundigen Person in Gesundheits- und Wildhygienefragen hat,
- kundig ist, über das Fleischhygienegesetz und die Fleischhygieneverordnung nach den neuen EU-Richtlinien,
- die Erlaubnis hat, Proben zur Untersuchung auf Trichinen zu entnehmen und die Kennzeichnung der Wildkörper durch Wildmarken vorzunehmen,
- den Motorkettensägen-Nachweis hat,
- einen Jagdgebrauchshund zur Prüfung geführt oder an einem anerkannten Abrichtungs- und Führungslehrgang mit Erfolg teilgenommen hat.
Die Ausbildung, die durch qualifizierte Referenten unseres Verbandes, des LJVSN und durch entsprechende Vertreter von Behörden gestaltet wird, umfasst 60 Ausbildungsstunden zu den Sachgebieten:
- Recht,
- Wildbiologie,
- Jagdbetrieb,
- Land- und Waldbau, Wildschäden.
Im Anschluss an die Ausbildung erfolgen eine schriftliche und mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.