der Jagdaufseher ist - in Vertretung bzw. beauftragt durch den Revierinhaber - für die Bewirtschaftung des Jagdreviers verantwortlich.dazu gehören vielfältige Aufgaben: z.B. alle anfallenden Arbeiten im Revier zu organisieren, die mit der Durchführung von Hegemaßnahmen zusammenhängen, um einen artenreichen Wildbestand zu erhalten, sowie erforderliche Naturschutzmaßnahmen auszuführen (Schaffung, Pflege und Erhalt von Biotopen).Zu seinen Aufgaben gehört auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Wildschäden in Feld und Wald, Aufstellen und Reparatur von jagdlichen Einrichtungen gemäß der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wild an den durch das Revier führenden Straßen, Ausübung der Fangjagd, Vorbereitung und Leitung von Gesellschaftsjagden, Führen von Jagdgästen, Wildverwertung und -Vermarktung, Führen der Jagdunterlagen (Abschusspläne und -listen etc.), Zusammenarbeit mit den beteiligten Jagdnachbarn und Landwirten. Ganz wichtig ist der freundliche Dialog mit der Bevölkerung, die außer Landwirten und Jägern die Natur nutzt: Spaziergänger, Pilzsucher, Hundeführer, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer.