Ausbildung zum „geprüften Jagdaufseher“

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang für Jagdaufseher ist, dass der Bewerber:

  1. Volljährig ist, einen gültigen deutschen Jagdschein besitzt und mindestens 3 Jahre jagdpraktische Erfahrungen gesammelt hat,
  2. Mitglied eines Landesjagdaufseher-Verbandes ist,
  3. an einem anerkannten Fallenlehrgang in Verbindung mit einem Fangjagdseminar mit Erfolg teilgenommen hat,
  4. den Nachweis über die erweiterte Ausbildung zur kundigen Person in Gesundheits- und Wildhygienefragen hat,
  5. kundig ist, über das Fleischhygienegesetz und die Fleischhygieneverordnung nach den neuen EU-Richtlinien,
  6. die Erlaubnis hat, Proben zur Untersuchung auf Trichinen zu entnehmen und die Kennzeichnung der Wildkörper durch Wildmarken vorzunehmen,
  7. den Motorkettensägen-Nachweis hat,
  8. einen Jagdgebrauchshund zur Prüfung geführt oder an einem anerkannten Abrichtungs- und Führungslehrgang mit Erfolg teilgenommen hat.

 

Die Ausbildung, die durch qualifizierte Referenten unseres Verbandes, des LJVSN und durch entsprechende Vertreter von Behörden gestaltet wird, umfasst 60 Ausbildungsstunden zu den Sachgebieten:

 

Im Anschluss an die Ausbildung erfolgen eine schriftliche und mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.

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